Breite Straße 7 info@vreg-immo.de

Das neue Maklergesetz und seine Vorteile für Käufer und Verkäufer

Am 23. Dezember 2020 ist das neue Maklergesetz in Kraft getreten. Damit ist die Verteilung der Maklerkosten beim Kauf und Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern erstmalig bundesweit einheitlich geregelt. Für Laien war die Gesetzeslage nämlich bisher oftmals nur schwer durchschaubar. Deshalb möchten wir ein wenig Licht ins Dunkel bringen und Sie mit wichtigen Informationen rund um das neue Maklergesetz versorgen.

Was galt bisher, was gilt jetzt?

Häuser in Holm

Beim Verkauf einer Immobilie konnte der Verkäufer bisher sämtliche Kosten auf den Käufer abwälzen - diese Praxis ist mit Einführung des neuen Maklergesetzes nicht mehr möglich. Stattdessen gilt: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerkosten zu gleichen Teilen. Diese Regelung soll den Käufer schützen und zugleich die Transparenz beim Immobilienkauf erhöhen. Letztlich profitieren alle Beteiligten, denn: Wenn Käufer und Käufer den gleichen Anteil an den Maklerkosten tragen, ist es im Interesse beider Parteien, einen kompetenten, zuverlässigen Makler zu engagieren.

Faire Halbteilung bei Beauftragung eines Maklers

Der Verkäufer beauftragt einen Makler, der Käufer muss zahlen - mit dem neuen Maklergesetz ist diese Vorgehensweise zukünftig nicht mehr möglich. Stattdessen darf der Eigentümer maximal 50 Prozent der Provision auf den Käufer übertragen. Möchte er seine Immobilie provisionsfrei anbieten, kann er jedoch auch die gesamte Provision übernehmen. Darüber hinaus verpflichtet uns als Immobilienmakler das neue Gesetz, von beiden Parteien stets den gleichen Betrag in Rechnung zu stellen.

Wann gilt das neue Maklergesetz? Wann greift es nicht?

Das neue Maklergesetz kommt nur in bestimmten Fällen zur Anwendung, nämlich:

  • bei Kaufverträgen, die Wohnungen und Einfamilienhäuser betreffen (unabhängig davon, ob es sich um freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser handelt)
  • nur dann, wenn der Käufer Verbraucher ist (für Unternehmen und Investoren gelten andere Regelungen)

Beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken gilt das Gesetz nicht.

Benötigen Sie noch weitere Informationen zum neuen Maklergesetz oder haben Sie Interesse an unseren Leistungen? Dann kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.