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Maklerprovision: Transparente Regelungen für Käufer und Verkäufer

Die Regelung der Maklerprovision spielt eine entscheidende Rolle beim Kauf und Verkauf von Immobilien. Als Verkäufer oder Käufer möchten Sie klar verstehen, welche Kosten auf Sie zukommen und wie sich diese auf den gesamten Verkaufsprozess auswirken. Mit der Einführung des neuen Maklergesetzes am 23. Dezember 2020 wurden die Vorgaben zur Provision bundesweit einheitlich geregelt. Dies sorgt für mehr Transparenz und Fairness für alle Parteien.

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält, die er bei Ihrem Kauf oder dem Verkauf Ihrer Immobilie erbringt. Diese Provision wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises festgelegt und variiert je nach Region und Marktsituation, liegt aber häufig zwischen 3% und 7%. Die Höhe der Provision wird im Vorfeld vereinbart und ist ein entscheidender Faktor für Sie als Eigentümer oder Käufer, um die Kosten Ihres Immobilienhandels zu berücksichtigen. 

Das neue Maklergesetz und seine Auswirkungen

Handschlag Provision

Das neue Maklergesetz bringt bedeutende Veränderungen in der Regelung der Maklerprovision mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Transparenz und Fairness beim Immobilienkauf zu schaffen. Künftig teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision zu gleichen Teilen, wobei der Verkäufer maximal 50% der Kosten an den Käufer weitergeben darf.

Diese Regelung schützt besonders Käufer, die zuvor oft die gesamten Maklergebühren tragen mussten. Verkäufer haben zudem die Möglichkeit, die gesamte Provision selbst zu übernehmen und ihre Immobilie provisionsfrei anzubieten, was potenzielle Käufer anziehen kann. Dieses neue Modell fördert die Kooperation zwischen den Parteien und sorgt dafür, dass beide ein gemeinsames Interesse an einem erfolgreichen Verkaufsabschluss haben.

Ausnahmen beim neuen Maklergesetz

Das neue Maklergesetz gilt nicht für alle Immobilienverkäufe, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Es findet Anwendung auf Kaufverträge, die Wohnungen und Wohnhäuser betreffen, unabhängig davon, ob es sich um freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser handelt. Wichtig ist auch, dass das Gesetz nur für private Käufer, also Verbraucher, gilt; Unternehmen und Investoren unterliegen anderen Regelungen. Verkäufe von Mehrfamilienhäusern sowie unbebauten Grundstücken sind ebenfalls von den Vorschriften des neuen Gesetzes ausgenommen. Es ist wichtig, sich vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie stets über die aktuellen Regelungen zu informieren, um den finanziellen Rahmen richtig einschätzen zu können.

Ihre Anliegen sind uns wichtig - kontaktieren Sie uns!

Haben Sie Fragen zur Maklerprovision oder möchten Sie mehr über die Regelungen des neuen Maklergesetzes erfahren? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Ihre Anliegen zu klären und Sie umfassend zu beraten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Kontaktformular erreichen. Lassen Sie uns gemeinsam die besten Lösungen für den Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie finden – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!